Auch im Monat April 2021 treten wieder neue Gesetze und Regelungen in Kraft.

Das sind sie im Einzelnen:

1. weniger Transfette in Lebensmitteln

• ein neues Gesetz tritt hierzu am 02.04.2021 in Kraft

• Lebensmittel für Verbraucher dürfen max. nur noch 2 % Transfette enthalten

• diese stecken in frittierten Lebensmitteln, Chips, Popcorn,  Fertigsuppen, Gebäck z.B. Croissants, Donuts usw. (entstehen u.a. beim Härten von Pflanzenöl)

• diese erhöhen den schlechten Cholesterinwert im Blut

• dadurch steigt das Risiko für Schlaganfälle und Herzerkrankungen

•werden die Grenzen überschritten,  werden diese Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen

• Ausnahme: Lebensmittel wie Fleisch oder Milch, da diese von Natur aus diese Fette enthalten, aber auch Olivenöl und Babynahrung

2. Führerschein

• Neuerung ab 01.04.2021

• wer seine Prüfung in Auto mit Automatikgetriebe ablegt, darf künftig auch Fahrzeuge mit Gangschaltung fahren

• das war bisher nicht erlaubt

• nötig sind lediglich 10 Extra-Fahrstunden mit Kfz mit manueller Schaltung

• dem Fahrlehrer muss dann noch in 15 min Testfahrt der Nachweis erbracht werden, dass man mit dem Fahrzeug klarkommt

• wer seine  Automatikprüfung vor dem 01.04.2021 absolviert hat, kann Nachschulungen belegen

3. Mindestlohn in der Pflege

• wird ab 01.04.2021 vereinheitlicht

• Mindestlohn im Westen: 12,50 €

• Mindestlohn im Osten: 12,20 €

• zum 01.07.2021 soll für Pflegefachkräfte ein einheitlicher Mindestlohn von 15,00 € eingeführt werden

4. Gehaltserhöhung für Bundesbeamte

• zum 01.04.21 steigen die Bezüge um 1,2 %, mindestens aber um 50 €

• zum 01.04.22 um weitere 1,8 %

• die Bundesregierung selbst verzichtet auf eine Erhöhung

• auch für Minister und Staatssekretäre erfolgt keine Anhebung

5. Zeitarbeit in Fleischindustrie

• ab 01.04.2021 ist Zeitarbeit in der Regel verboten

• Ziel: Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen in diesen Betrieben

• Schlachtung und Zerlegung dürfen nur noch vom Stammpersonal des Inhaber durchgeführt werden

• Ausnahme: die Regelung gilt zunächst nicht für Betriebe,  die weniger als 50 Mitarbeiter haben

• Arbeitszeiten müssen ab 01.04.2021 elektronisch in Fleischindustrie erfasst werden (nicht aber im Fleischerhandwerk)

• Verstöße können mit Geldbußen bis zu 30.000 € geahndet werden

6. Jugendschutzgesetz

• Reform greift zum 01.04.2021

• Ziel: besserer Schutz für Kinder und Jugendliche vor Mobbing und Belästigung im Internet

• vorgeschrieben sind nun:

– einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten auf den Plattformen, wenn man sich belästigt/bedroht fühlt

– einheitliche Alterskennzeichnungen

– Schutzmechanismen gegen  Abzocke und Kostenfallen

7. Baukindergeld

• ab 01.04.2021 kann keine Förderung für Haus- und Wohnungskäufer mehr erfolgen

• die Regelung ist am 31.03.2021 endgültig ausgelaufen

8. Winterreifen (Tipp)

• von O wie Oktober bis O wie Ostern sollten Winterreifen aufgezogen sein

• der Wechsel auf die Sommerreifen kann also vollzogen werden

9. Ostern (Tipp😉)

• der Osterhase kommt am 04.04.2021!

• letzte Chance, noch für die jeweils bessere Hälfte ne kleine Osterüberraschung zu besorgen