Heute ist die neue Einreiseverordnung in Kraft getreten.
Sie regelt bundesweit einheitlich bei Einreisen nach Deutschland die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht.
Das sind die Details:

  1. Risikogebiete
    • die Kategorie der sog. einfachen Risikogebiete gibt es nicht mehr
    • es gibt nur noch:
  • Hochrisikogebiete (in Europa derzeit Spanien und Niederlande)
    • Virusvariantengebiete (derzeit Uruguay, Brasilien)
  1. Einreise – Nachweispflicht
    • alle Menschen ab 12 Jahre sind zum Nachweis verpflichtet, dass das Übertragungsrisiko verringert ist
    • Ihr braucht daher:
  • negatives Testergebnis
  • Impfnachweis
  • Genesenennachweis
    • das gilt nun ausnahmslos für alle Verkehrsmittel:
    • bisher nur per Flug, nun auch u.a. per Auto oder Bahn
    • bei Einreise aus Virusvariantengebiet ist darüber hinaus immer ein aktueller PCR-Test oder ein offizieller Antigentest notwendig – das gilt auch für Geimpfte und Genesene!
  1. Anmeldepflicht (wenn ihr euch 10 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten habt)
    • vor Einreise ist eine digitale Einreiseanmeldung durchzuführen
    •unter www .einreiseanmeldung. de
    • danach erhaltet Ihr eine PDF-Datei als Bestätigung
    • nur mit dieser Bestätigung könnt ihr weiter befördert werden
  2. Absonderungspflicht (wer im Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet war)
    •direkt nach Ankunft Pflicht zur Absonderung, also häusliche Quarantäne
    a) Hochrisikogebiet
    • 10 Tage Quarantäne bei Rückkehr
    • gilt nicht für Genesene und Geimpfte, wenn der Nachweis vor Einreise übermittelt wird
    • endet also erst mit der tatsächlichen Übermittlung
    • ab Tag 5 ist durch einen negativen Test die vorzeitige Beendigung der Quarantäne möglich
    • für Kinder bis 12 Jahre endet die Quarantäne automatisch 5 Tage nach Einreise
    b) Virusvariantengebiet
    • 14 Tage Quarantäne bei Voraufenthalt in diesen Gebieten
    • kann nicht verkürzt werden
    • gilt auch für Geimpfte und Genesene
  3. Sonderregelungen
    • berufliche Grenzpendler
    • Kurzreisen im Grenzverkehr mit max. 24 Stunden Aufenthalt
    • hier gilt die Nachweispflicht nur bei Rückkehr aus Risikogebieten
    • für Nicht-Geimpfte und Nicht- Genesene ist ein Testnachweis nur zweimal pro Woche notwendig
  4. Sanktionen
    • jeder, der gegen diese Corona- Schutzmaßnahmen verstößt, muss mit empfindlichen Bußgelder rechnen
    • gilt u.a. für Pflicht zur Anmeldung, Vorlage von Nachweisen, Pflicht zur Absonderung….
    • Bußgelder bis zu 25.000 € sind möglich
    • aktuell kontrolliert die Polizei verstärkt an Autobahnen, Bundesstraßen und in Zügen, ob die Testpflichten eingehalten werden
  5. aktuelle Fallzahlen
    • seit 2 Wochen steigt die 7-Tages-Inzidenz kontinuierlich an
    • am 06.07.2021 lag sie noch bei 4,9, mittlerweile ist sie auf 17,5 angestiegen
    • heute wurden 2097 Neuinfektionen gemeldet, vor 1 Woche waren es 1548
    • in MV ist die Inzidenz 8,2 hoch
    • die niedrigste Inzidenz weist Vorpommern-Rügen mit 3,6, die höchste Nordwestmecklenburg mit 14,0 auf