Der Bund-Länder-Gipfel hat heute den Corona-Fahrplan für den Herbst beschlossen.
Es gibt keine Impfpflicht, aber es wurde eine neue Testpflicht für Ungeimpfte beschlossen.
Die Corona-Tests werden kostenpflichtig.
Die Maskenpflicht an den Schulen in MV wird aufgehoben.
Das sind die Details:

  1. Corona-Tests
    • ab dem 11.10.2021 müssen Ungeimpfte diese Tests selbst bezahlen
    • bis zum 10.10.2021 sind sie also noch kostenfrei bzw. kann bis dahin noch das Impfangebot angenommen werden, um Tests zu vermeiden
    • weiter kostenfrei bleiben die Tests für u.a. für Schwangere, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren
    • wer nicht geimpft werden kann, der erhält weiter die kostenfreien Tests
  2. Testpflicht für Ungeimpfte
    a.) gilt für ganz Deutschland:
    • gilt ab dem 23.08.2021 ab einer Inzidenz von 35 für Veranstaltungen in Innenräumen
    • Ungeimpfte haben dann 2 Möglichkeiten der Teilnahme:
  • einen negativen Antigen-Schnelltest, der max. 24 Stunden alt sein darf
  • einen negativen PCR-Test, der max. 48 Stunden alt ist
    • der Test ist dann Voraussetzung für den Zugang zu unzähligen Bereichen z.B:
  • Innengastronomie
  • Veranstaltungen und Feste in Innenräumen
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Kinos
  • Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen
  • Friseur- und Kosmetiksalon, alle körpernahen Dienstleistungen
  • Sport im Innenbereich / Fitnesscenter
  • Beherbung in Hotels/Pensionen/Ferienwohnungen/Campingplatz (nach Anreise 2 Tests pro Woche)
    b.) gilt konkret für MV:
    • die obigen Einschränkungen treten nicht automatisch ein!!
    • zu der Inzidenz mit 35 hinzu kommen muss eine Auslastung der Krankenhäuser im sog. orangen Bereich (Ampelsystem)
    • die Ampel muss daher insgesamt auf orange stehen!
    • erst ab einer Inzidenz von 50 kommt es dann zu obigen Einschränkungen für Ungeimpfte in MV
    •z.B. hätte der LK Ludwigslust -Parchim derzeit eine Inzidenz von 37,7 aber die Ampel steht nur auf gelb,
    • erst wenn sie auf orange stünde, würden die Einschränkungen ab 23.08.2021 eintreten
  1. Epidemische Notlage
    • läuft an sich am 30.09.2021 aus
    • soll am 07.09.2021 für weitere 3 Monate bis zum 31.12.2021 verlängert werden
    • daran hängen die zentralen Corona-Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht usw.
  2. Maskenpflicht in MV
    • ab dem 16.08.2021 wird die Maskenpflicht in den Schulen aufgehoben
    • die Testpflicht bleibt aber weiter bestehen zum Schutz der Schüler
    • damit entfällt das Testen für die Schüler aber in allen anderen Bereichen
    Auch wenn es keine generelle Impfpflicht gibt, so will man mit den Maßnahmen natürlich im Ergebnis die Impfbereitschaft fördern.
    Der Impfstoff schützt, ist sicher und ist ausreichend für alle da, so Frau Schwesig. Die uneingeschränkten Vorteile am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen werden bei höheren Inzidenzen nur Geimpfte haben.
    Die Inzidenzen steigen leider an und wir stehen am Beginn der 4. Welle. Bei Ungeimpften wird dann daher voll auf das Testen gesetzt.
    Wie lange die Maskenpflicht an den Schulen aufgehoben bleibt angesichts der steigenden Zahlen, bleibt abzuwarten.