Auf einmal geht es Schlag auf Schlag. Fast täglich werden wir mit einer Vielzahl Änderungen konfrontiert.

Weil jedes Bundesland aber ihr eigenes „Süppchen“ kocht,ist es schwierig, nicht den Überblick zu verlieren.

Hier die neuesten Entwicklungen für unser Land zusammengefasst:

1. bis 05.06.2020:
• gilt das eingeschränkte Kontaktverbot weiter
• es dürfen sich mehrere Mitglieder zweier verschiedener Haushalte treffen

2.ab 15.05.2020:
• in Altenheimen/Krankenhäusern auf Antrag Besuch für eine Kontaktperson für 1 Stunde pro Tag

3.Kindertagesstätten:
• ab 18.05.2020 geht es für die Vorschüler los
• bis 25.05.2020 sollen alle Kinder wieder die Kitas besuchen dürfen

4. Schule:
• ab 14.05.2020 schrittweise Öffnung mit dem Ziel, dass alle Schüler noch in diesem Schuljahr die Schule besuchen • 1 Tag pro Woche Schule für die Schüler
• Präsenzunterricht und digitaler Unterricht sollen sich abwechseln

5. Familienfeiern:
• ab 18.05.2020 bis zu 25 Personen erlaubt (bis Ende Juni)

6. Großveranstaltungen bis 31.08.2020 nicht erlaubt

7. öffentliche Veranstaltungen ab 18.05.2020 aber erlaubt:
• bis zu 75 Personen im Innenbereich
• bis 150 Personen im Aussenbereich

ab Ende Juni (wenn die Zahlen günstig bleiben)
• bis 200 Personen im lnnenbereich
• bis 500 Personen im Aussenbereich

• dazu jeweils gesonderte behördliche Genehmigung und strenge Auflagen wie Teilnehmerliste etc.

8. ab 11.05.2020 dürfen öffnen:

• Fahrschulen
• Fahhradverleih
• Touristikinformationszentren
• Strandkorbvermietung

9. ab 18.05.2020 gesamter Bootsverleih möglich

Ab 18.05.2020 öffnet auch unser Nachbarland Schleswig Holstein seine Grenzen, der Tourismus ist also wieder möglich.

Trotz all dieser erfreulichen Entwicklungen, haltet bitte weiter Abstand und die Hygieneregeln ein, damit der Corona-Virus keine Chance hat.