Heute: Extra-Zahlungen für Kurzarbeiter
Die Landesregierung hat gestern beschlossen, dass Kurzarbeiter in MV bis zu 700 € zusätzlich erhalten.
Diese sog. „Neustart-Prämie“ erhalten aber (leider) nicht alle von der Kurzarbeit Betroffene, sondern sie wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt.
Das sind die Details:
• Anspruchsberechtigt ist nur der, der zu mindestens 50 % in Kurzarbeit war
• der Bonus wird nach Beendigung der Kurzarbeit als Bonus über den Arbeitgeber gezahlt
• für den 1. Monat in Kurzarbeit gibt es keine Bonuszahlung
• für den 2. und 3. Monat eine Bonuszahlung von je 200 €
• für den 4., 5. und 6. Monat erfolgt eine Bonuszahlung von je 100 €
• die Zahlungen sind steuer- und abgabenfrei
Zum einen ist es für alle die Berechtigten, die wegen der Corona-Pandemie trotz eines Arbeitsverhältnisses zum Nichtstun gezwungen waren und damit erhebliche Einbußen zu verzeichnen hatten, eine sehr gute Nachricht. Der Bonus sei ihnen gegönnt.
Andererseits stellt sich natürlich die Frage, ob die Regelung in dieser Form gerecht ist. Denn alle die, die z.B. weniger als 50 % Kurzarbeit hatten, gehen diesmal leer aus.
Da bleibt derzeit nur die Hoffnung, dass die Regelungen eventuell noch nachgebessert werden.