Die Hoffnung auf eine kurzfristige Aufhebung der Maskenpflicht im Einzelhandel hat sich schnell wieder zerschlagen. Dafür gibt es erfreuliche Entwicklungen für Pflegeheime und erhebliche Förderungen des Bundes für kleine und mittelständische Firmen in Deutschland.
Hier die Einzelheiten:

  1. bis mindestens 04.08.2020
    • bleibt der Mund-Nasen-Schutz bestehen,
    • erhebliche Lockerungen sind auch dann kaum zu erwarten
    • die Gesundheitsminister aller 16 Bundesländer einigten sich darauf, die Maskenpflicht nicht aufzuheben
  2. ab 13.07.2020 dürfen öffnen:
  • Pflegeheime
    • jeder Heimbewohner darf wieder so viel Besuch bekommen, wie er will
    • Besucher müssen keine Angehörigen sein
    • Heime müssen die Besuche für 4 Stunden pro Tag ermöglichen
  • Behindertenwerkstätten
    und
    Tagespflegeeinrichtungen kehren in den Regelbetrieb zurück
    3.neues Hilfsprogramm des Bundes für die Monate Juni, Juli und August 2020 für:
    • kleine und mittelständische Firmen
    • Solo-Selbständige
    • Freiberufler
    • gemeinnützige Organisationen
    die Voraussetzungen:
    • gilt für Fixkosten, wie Miete, Zinsen, Leasing, Strom, Versicherung etc.
    • deutliche Umsatzeinbußen im April und Mai um durchschnittlich 60% gegenüber April und Mai 2019
    • max. 50.000 pro Monat
    • bis zu 5 Mitarbeitern bis zu 3000 € pro Monat
    • bis zu 10 Mitarbeitern bis zu 5000 € pro Monat
    • Anträge sind nur durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu stellen ab nächste Woche beim LFI für MV
    • das Land MV gewährt zusätzlich auch bei Personalkosten erhebliche Zuschüsse
    • max 1000 € pro Beschäftigter (über Kurzarbeitergeld hinaus)