1. Tourismus- so geht es weiter!

~ 18.05.2020 ~

Auswärtige Eigentümer und Besitzer dürfen wieder nach MV. Das gilt u.a. für:

• Ferienhäuser und Ferienwohnungen
• Kleingärten
• Campingplätze
• Wohnwagen
• Bootseigner

~ 25.05.2020 ~

• MV öffnet sich für alle Touristen Deutschlands

• Bettenkapazität ist auf 60 % begrenzt

• Gäste aus Region mit mehr als 50 Corona Infektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen dürfen nicht kommen,

• Liste mit Risikogebieten (derzeit 4) wird täglich aktualisiert

• Verstöße werden mit 500 € geahndet

~ 15.06.2020 ~

Thema Tourismus erneut auf Tagesordnung mit evtl. weiterer Öffnung/Änderung

2. Veranstaltungen/Feiern – was ist erlaubt ab 18.05.2020?

> private Feiern

• Es sind nur sog. unaufschiebbare Zusammenkünfte, z.B. Trauungen und Beisetzungen von max. 25 Personen zulässig .

• unter Einhaltung der Hygieneanforderungen und Mindestabstand

• Anwesenheitsliste mit Vor und Familienname, Adresse und Telefonnummer (4 Wochen Aufbewahrungspflicht, Verpflichtung zur Herausgabe an Gesundheitsbehörde bei Anforderung)

> öffentliche Veranstaltungen

• bis zu 75 Personen in geschlossenen Räumen und

• bis zu 150 Personen unter freiem Himmel unter folgenden Voraussetzungen:

– Genehmigung bei Gesundheitsbehörde beantragen

– Einhaltung Mindestabstand 1,50 m

– für jeden Teilnehmer ein Sitzplatz notwendig

– Dringende Empfehlung Mund-Nase-Schutz

– Hygienische Anforderungen sind einzuhalten

– Anbieten von Speisen und Getränken ist untersagt

– Anwesenheitsliste mit Vor- und Familienname, Adresse und Telefonnummer (ist 4 Wochen aufzubewahren und Gesundheitsbehörde auf Verlangen herauszugeben)

> Im übrigen bis 31.08.2020 Großveranstaltungen verboten:

• mit über 200 Personen in geschlossenen Räumen

• über 500 Personen unter freiem Himmel

• unabhängig von Personenanzahl alle Volksfeste,Festivals,Stadt-, Dorf- oder Schützenfeste etc

Damit dürfte nun etwas klarer sein, was die Regierung ursprünglich nicht so deutlich und nachvollziehbar formuliert hat. Aber leider werden die entsprechenden Verordnungen immer erst später veröffentlicht.