Ab dem 26.04.2021 tritt in MV die erweiterte Corona-Test-Pflicht an allen Schulen in Kraft.
2 Tests pro Woche werden zur Pflicht!
Wie laufen die Tests ab?
Welche Folgen hat es, wenn die Tests abgelehnt werden?
Der Pfingsturlaub in MV dürfte ebenfalls ins Wasser fallen, denn die Corona-LVO ist überraschend bis zum 22.05.2021 verlängert worden!
Für Geimpfte und Covid-19 Genesene soll es Lockerungen geben.
Das sind die Details:

  1. Erweiterte Corona-Testpflicht an Schulen
    1a) Geltungsbereich
    • gilt ab 26.04.2021
    •gilt für alle, die sich in der Schule aufhalten
    • Verpflichtung gilt für die Schüler, die Lehrer und sämtliches Personal
    • gilt auch für Erziehungsberechtigte, die das Schulgebäude betreten
    • nur wer einen negativen Test vorlegt, darf am Präsenzunterricht oder an der Notbetreuung (Klassen 1-6) teilnehmen
    • einzige Ausnahme: Teilnehmer von Abschlussprüfungen
    1b) die Durchführung des Testens
    • Selbsttests sollen grundsätzlich an den Schulen stattfinden
    • wenn die Schulkonferenz aber entscheidet, dass die Selbsttests zu Hause durchgeführt werden dürfen, ist auch das möglich
    • 3 Möglichkeiten gibt es zur Erbringung des negativen Tests
    a)
  • unmittelbar nach Betreten der Schule unter Aufsicht /Anleitung
  • hierzu ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten notwendig
    b)
  • ausreichend ist aber auch, wenn die Erziehungsberechtigten für ihr Kind eine sog. Selbsterklärung über einen negativen Test vorlegen (gilt als nachgewiesener Test)
  • Formulare gibt es in der Schule oder im Internet unter www. regierung-mv.de
  • das negative Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein
    c)
  • negative Testbescheinigungen der Hausärzte/Testzentren werden auch anerkannt
  • darf nicht älter als 24 Stunden sein
    1c) wenn kein negativer Corona-Test vorgelegt wird
    • wer der Testpflicht nicht nachkommt, entscheidet sich automatisch gegen den Präsenzunterricht in der Schule
    • dann erhalten Schüler Aufgaben zur selbständigen Bearbeitung zu Hause
    • Schüler haben aber keinen Anspruch auf Distanzunterricht
    1d) positives Ergebnis
    • Regeln gelten weiter wie bisher
    • der Betroffene wird in einen gesonderten Raum getrennt von den Anderen untergebracht und muss von den Eltern abgeholt werden
    • volljährige Schüler müssen das Schulgebäude sofort verlassen
  1. Urlaub zu Pfingsten
    • bisher galt die Corona-LVO zum harten Lockdown bis zum 11.05.2021
    •nun ist sie plötzlich bis zum 22.05.2021 (vorerst) verlängert worden
    • damit dürften sich Pfingstferien/Pfingsturlaub bereits erledigt haben
    • die Pfingstferien in MV gehen vom 21.05.- 25.05.2021, Pfingsten ist am 23./24.05.2021
    • damit ist für die Tourismusbranche und auch viele andere Branchen nach wie vor keine Hoffnung in Sicht
  2. Lockerungen für Geimpfte und Covid-19 Genesene
    • beabsichtigte Lockerungen sollen schon am 26.04.2021 in der Ministerpräsidentenkonferenz beraten werden
    • diese Personen sollen von Beschränkungen des Infektionsschutzgesetzes ausgenommen werden und Erleichterungen im Alltag zurückerhalten
    • z.B.Ausnahmen bei
  • Kontaktbeschränkungen
  • Ausgangsbeschränkungen
  • Reisen
    • es geht nicht um Sonderrechte oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe (so das Justizministerium)
    • wann diese in Kraft treten , ist noch nicht bekannt, laut Herrn Altmeier erst im Juni/Juli
    Da die Einzelheiten zur Testpflicht in der Schule erst nach unserem letzten post veröffentlicht wurden, fanden wir es wichtig, Euch auch hier auf den aktuellen Stand zu bringen.
    Bei all der Corona- Problematik und dem hiermit einhergehenden Frust/Wut/Ärger, wir alle müssen da irgendwie durch.
    Wir jedenfalls haben die Hoffnung auf einen schönen Sommer oder gar Sommerurlaub noch nicht aufgegeben.