Aus sehr aktuellem Anlass möchten wir Euch über 2 wichtige Punkte informieren.
Zum Einen über die bereits am Montag, den 12.04.2021 in MV in Kraft tretende Regelung, dass in Kita und Schule schon bei einem einzigen Symptom, wie z.B. einem Schnupfen ein PCR-Test zwingend notwendig wird.
Andererseits schlägt eine weitere Entscheidung des Amtsgerichts Weimar hohe Wellen, wonach u.a. Maskenpflicht, Abstandsregelungen usw. nicht mehr eingehalten werden müssen. Welche Auswirkungen und Bedeutung hat dieser Beschluss für uns in MV?
Das sind die Details:
1. PCR-Pflicht in MV in Kita und Schule bei Erkältungssymptomen
• ab Montag, den 12.04.21 gelten strengere Infektionsschutzregelungen
• wer auch nur ein einziges Erkältungssymptom aufweist, darf die Einrichtung nicht mehr besuchen, also z. B.
– Husten
– Schnupfen
– Hals-, Kopf- oder Gliederschmerzen
– Durchfall
– Erbrechen
– Fieber ist dabei nicht einmal notwendig
• es ist dann aber zwingend notwendig, dass Familien mit den Kindern beim Haus- oder Kinderarzt einen PCR-Test machen lassen
• ist er negativ und weist das Kind nur milde Symptome auf, dann darf das Kind in die Einrichtung
• nach dem Arztbesuch ist der Einrichtung ein Formular vorzulegen, dass das Kind die Einrichtung besuchen darf
(das Formular haben die Kitas, kann ggf.auch heruntergeladen werden)
• Achtung: Eltern, die einen PCR-Test für ihr Kind ablehnen, müssen das Kind vorsorglich 7 Tage zu Hause lassen
• der Kita-Besuch ist in diesen Zeitraum untersagt!
• begründet wird das mit erhöhtem Infektionsaufkommen auch bei Kindern bis zu 5 Jahren
• wenn hingegen ein Schüler obige aufgeführte einzelne Symptome aufweist, soll der PCR-Test schon vor dem Schulbesuch erfolgen
• treten Symptome in der Einrichtung/Schule auf, müssen Kinder bis zur Abholung getrennt betreut werden bzw.ältere Kinder müssen nach Hause gehen
2. Beschluss des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21
• in einem sog. Eilverfahren hat das Familiengericht Weimar eine 178 seitige einstweilige Anordnung erlassen
• zusammengefasst ist folgender Beschluss erlassen worden:
– in den 2 betroffenen Schulen wird es den Lehrern untersagt, allen Schülern anzuordnen oder vorzuschreiben:
1. im Unterricht und auf dem Schulgelände eine Gesichtsmaske jeglicher Art zu tragen
2.Mindestabstände einzuhalten
3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen
4. den Schulleitungen und Lehrer an den 2 Schulen wird auferlegt, den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten.
• die Entscheidung ist zugegebenermaßen aufsehenerregend und ungewöhnlich
• das Gericht begründet seine Entscheidung mit einer Kindeswohlgefährdung (Gefahr für das geistige, körperliche und seelische Wohl)
• nach seiner Meinung bringt das Tragen der Masken und das Einhalten von Abständen keinen Nutzen
• seiner Einschätzung nach sind PCR-Tests und Schnelltests zur Messung des Infektionsgeschehens ungeeignet
• der Richter stützt sich auf 3 Sachverständige, die u.a. stets gern von der Querdenker-Szene zitiert werden (Ulrike Kämmerer), also Corona-Leugner bzw. bekennende Maskengegner sind (Ines Kappstein)
• es wird, weil es eine vorläufige einstweilige Entscheidung ist, noch ein sog. Hauptverfahren geben
• fraglich dürfte auch sein, ob das Familiengericht überhaupt zuständig ist, denn an sich sind die Verwaltungsgerichte zuständig
• das Thüringer Bildungsministerium stellt bereits klar, dass der Beschluss vorerst allenfalls Wirkung für die 2 klagenden Schüler hat, für andere Schüler darf das Gericht nichts entscheiden
• im übrigen bleiben auch an diesen Schulen die Corona-Maßnahmen weiter vollumfänglich bestehen
Fazit:
Der Beschluss aus Weimar dürfte eine Einzelmeinung des Richters sein. Es wurden damit praktisch alle Corona- Schutzmaßnahmen, die bundes- und landesweit seit vielen Monaten gelten, in Abrede gestellt als „Humbug“ und ohne jede Wirkung. Diese Entscheidung hat also keinerlei Auswirkung auf die Corona-Schutzmaßnahmen an den Schulen in MV und den anderen Bundesländern.