Der MV-Gipfel hat sehr lange gedauert, aber nun sind endlich die Beschlüsse verkündet worden.

Welche neuen Corona-Regeln gelten jetzt?

Alle jetzt verkündeten Öffnungsschritte sind im Ergebnis abhängig von der Inzidenz.

Einige Branchen können aufatmen, viele werden aber erneut enttäuscht sein!

Das sind die Details:

1.

unabhängig von der regionalen Inzidenz dürfen ab Montag, den 08.03.2021 landesweit in ganz MV öffnen:

– Buchhandlungen

– Gartencenter

– Außenbereiche der Zoos/Tierparks

– Fahrschulen, Flugschulen

– körpernahe Dienstleistungen, also

-> Kosmetikstudios

-> Massage-Praxen

-> Sonnenstudios

-> Nagelstudios

-> Tattoostudios

• das Tragen der medizinischen Maske ist aber Pflicht!

• wenn das gerade bei gesichtsnahen Behandlungen (Bart und Gesichtspflege) nicht möglich ist, ist ein Schnell- bzw. Selbsttest vorzulegen ab 15.03.2021

• vom 08.-15.03.2021 ist das noch nicht notwendig, weil eine Übergangsfrist gewährt wird

2. Einzelhandel

2.1. uneingeschränkt geöffnet werden darf regional, weil Inzidenz unter 50!:

– Hansestadt Rostock

– Lk Vorpommern-Rügen

• LK Mecklenburgische Seenplatte trifft gesonderte Entscheidung

• die Öffnung ist aber ausschließlich für die Bürger dieser Region vorgesehen!

2.2. wenn die Inzidenz landesweit unter 100 ist (also derzeit)

– in allen übrigen Landkreisen

– einkaufen nur mit “click and meet”

– also nur mit vorheriger Terminabsprache

• die Regeln gelten nur solange der Landesinzidenzwert unter 100 ist

• Land will die Luca-App einsetzen

• setzt damit auf digitale Nachverfolgung

2.3. Notbremse bei Inzidenz über 100:

– wird der Einzelhandel wieder geschlossen

– die Kontaktbeschränkungen werden wieder verschärft

3. weitere Öffnungen:

3.1. bei Inzidenz unter 50 ist  regional erlaubt:

• Museen, Galerien

• Bibliotheken

• Sport mit bis zu 10 Personen

3.2. ist die Inzidenz stabil zwischen 50-100 ist es wie folgt erlaubt:

• Museen, Galerien und Bibliotheken nur mit Termin

• Sport nur unter Berücksichtigung der Kontaktbeschränkungen

4. Kontaktbeschränkungen

• 5 Personen aus 2 Haushalten dürfen sich wieder treffen

• Kinder bis 14 werden dabei nicht mitgezählt

• Lebenspartner/gefährten, die nicht gemeinsam leben, sind ein Hausstand

5. Schule

• in Rostock und Vorpommern-Rügen ist ab 08.03.2021 für Schüler ab 7. Klasse Wechselunterricht

• in allen Regionen mit Inzidenz zwischen 50 und 100 sollen Kinder vor Ostern in die Schule kommen

• ab 22.03.2021 wird der Regelbetrieb für die Klassen 1-6 und der Wechselbetrieb in den Klsssen 7 bis 11 angestrebt

• bei Inzidenz über 100 sind Schutzmaßnahmen angestrebt (genaueres ist noch nicht bekannt)

6. Corona- Selbsttest

• jeder Bürger aus MV bekommt pro Woche einen Corona-Selbsttest kostenlos über die Apotheken und die Testzentren

7. nach wie vor nicht öffnen dürfen:

– Fitnessstudios

– Hotels

– Gaststätten

– Tourismus u.v.a.

Das sind im Wesentlichen die neuesten Entscheidungen. Es ist zum Teil etwas verwirrend und kompliziert, welche Regeln bei welcher Inzidenz gelten oder eben nicht.

Wenn die Zahlen weiter in die falsche Richtung gehen (Landkreis Rostock und Nordwestmecklenburg über 100, Lk Ludwigslust-Parchim 98,7, Vorpommern-Greifswald 95,5) werden die Öffnungen nicht allzu  lange andauern.

Denn wenn die Lockerungen zum  starken Anstieg der Zahlen führen, werden die Erleichterungen automatisch gestrichen.

Es hängt also von uns ab, ob es immer weitere Lockerungen, so wie es beabsichtigt ist, geben wird.

Am 22.03.2021 soll dann z. B. über Öffnungsschritte für den Tourismus entschieden werden.