So hilfreich der Bonus für die Betroffenen ist, so ärgerlich ist es auch für uns, dass die Informationen zum Kurzarbeit-Bonus von Seiten der Regierung nur sehr sparsam/langsam bekanntgegeben werden. Wir dürfen Euch daher bitten, nachstehende weitere Informationen in Ergänzung zum gestrigen Update vom 25.06.2020 zu verstehen.
Extra- Zahlungen für Kurzarbeiter
• mindestens 50 % Kurzarbeit ist Voraussetzung für diese Zahlung (also wer nicht gearbeitet hat bzw. nur bis zu 50 % gearbeitet hat, ist Berechtigter)
• Anspruchsberechtigt ist nur der, der nach Beendigung der Kurzarbeit mindestens einen Monat in der Firma weiterbeschäftigt ist
• folgt der Kurzarbeit zum Beispiel die Arbeitslosigkeit gibt es nichts
• dieser Bonus ist steuerfrei und wird mit anderen Leistungen auch nicht verrechnet
• der Arbeitgeber ist der Antragsteller beim LFI (Landesförderinstitut)
• die Prämie ist dann vom Arbeitgeber bei der nächsten Auszahlung mit auszukehren.
Damit sollte dieser Komplex nunmehr erschöpfend beantwortet sein. Solltet Ihr das Geld nicht erhalten, tretet an Eure Arbeitgeber heran.
Es ist eine Leistung aus dem sog. Konjunkturpaket, die Euch zusteht und den Arbeitgeber nichts kostet.
…und auch das ist neu:
Kultur – Theater
• nachdem ursprünglich je 10 Quadratmeter nur ein Besucher zulässig war, ist die Regelung gekippt worden
• genau wie in Kinos gilt nun der Abstand von 1,50 m zum Nachbarn
• Mitglieder eines Hausstandes dürfen (ohne Abstand) zusammensitzen.
Es ist zumindest ein kleiner Schritt für die Veranstalter, damit sich Aufführungen wieder etwas lohnen.
Dann blicken wir gespannt auf den 30.06.2020, wenn weitere Lockerungen für MV angekündigt sind.