… und die Rubrik Recht-Aktuell u.a. mit neuer Bußgeldkatalog außer Kraft gesetzt!
Corona aktuell

  1. Dauerthema Maskenpflicht
    • viele fordern: „die Maske muss weg“, auch hier sind die Meinungen sehr verschieden, es gibt pro und contra
    • das Kabinett hat nun aber eine sog. Task-Force gebildet, Mitte Juli soll es Entscheidungen zu möglichen Erleichterungen/Lockerungen geben
    • gerade im Einzelhandel dürften Änderungen zu erwarten sein
  2. Familienfeiern ab 11.07.2020
    • dann endlich auch wieder in angemieteten separaten Räumen oder öffentlichen Einrichtungen erlaubt (z.B. in Vereinsheimen, Dorfgemeinschaftshäusern, oder soziokulturellen Zentren usw.)
    • max. 75 Personen
    • Bufetts und Tanzen sind wieder erlaubt
    • Feiern sind länger 02.00 Uhr nachts erlaubt
  3. Ab 10.07.2020 (in Ergänzung zum Update vom 30.06.2020)
  • Indoorspielplätze und andere Innen- Freizeitangebote dürfen öffnen
  • die Einkaufswagenpflicht wird wieder abgeschafft
  • die 50 m Regel beim Außerhausverkauf wird abgeschafft
    ~Recht aktuell~
  1. Aktueller neuer Bußgeldkatalog wird ab sofort nicht mehr umgesetzt
    • wegen eines „Formfehlers“ soll die Verordnung nicht rechtssicher sein
    • damit sind die alten, vor Ende April wirksamen Regelungen wieder in Kraft
    • eingezogene Führerscheine werden zurückgegeben
    • Verfahren werden erneut geprüft
  2. Grundrente kommt ab 01.01.2021
    • wird um etwa 400 € aufgestockt
    • Voraussetzung ist, dass mindestens 33 Jahre in Rentenversicherung eingezahlt wurde
    • hat Auswirkung auf ca. 1,3 Mio Rentner
    • soll Altersarmut verhindern
    • den Zuschlag erhalten:
  • Alleinstehende mit max. Renteneinkommen von 1250 € und
  • Eheleute oder Lebenspartner mit max. 1950 € Gesamteinkommen
  1. Hartz IV wird erhöht ab 01.01.2021
    • 439 € für Alleinstehende (7 € mehr)
    • 395 € für Ehegatten und Partnert (6 € mehr)
    • 351 € für Erwachsene bis 25 Jahren, die keinen eigenen Haushalt haben (6 € mehr)
    • 367 € für Kinder von 14-17 (39 € mehr)
    • 308 € für 6-13 jährige Kinder (unverändert)
    • 279 € für Kinder bis 5 Jahre (29 € mehr)
    • neu ist, dass künftig auch Handykosten bei der Berechnung des Hartz IV Regelsatzes berücksichtigt werden
    Wir hoffen, Euch damit rechtlich auf den neuesten Stand gebracht zu haben.