Mit dieser erfreulichen Entscheidung zugunsten der Familien und der Kinder waren auch sehr viele Fragen verbunden. Das Bundeskabinett hat nun die Auszahlungsmodalitäten konkretisiert.
Hier sind die Details:
• jedes Kind, dass 2020 kindergeldberechtigt ist, erhält einen Kindergeldbonus von 300 €
• der Bonus wird in 2 Raten in Höhe von je 150 € gezahlt im September und Oktober 2020
• der Bonus wird automatisch mit dem laufenden Kindergeld mit ausgezahlt (Ihr müsst also nichts beantragen)
• auch das noch ungeborene Kind, es muss nur bis zum 31.12.2020 geboren sein, erhält den Bonus
• auch jedes Kind, dass in diesem Jahr kindergeldberechtigt war oder ist, im September aber nicht mehr, erhält den Bonus (der Auszahlungszeitpunkt wird noch festgelegt)
• das Kind muss nicht im Haushalt der Eltern leben
• es erfolgt keine Anrechnung auf andere Sozialleistungen (weder auf SGB II, noch Unterhaltsvorschuss oder Wohngeld..)
• ab einem Familieneinkommen von ca. 86.000 € bleibt von dem Bonus nichts mehr übrig (wird in Einkommensteuererklärung vom Finanzamt automatisch berücksichtigt)
Auch wenn es ursprünglich Einmalzahlung hieß und die Hoffnung bestand, dass die Zahlung doch schneller erfolgt, dürfte es trotzdem Hilfe und Entlastung für Viele sein.