MV ändert erneut seine Corona-Regeln.
Jetzt dürfen geimpfte Zweitwohnungsbesitzer und Tagestouristen doch nach MV. Touristische Übernachtungen bleiben aber verboten.
Auch der Corona-Bonus für Hartz IV- Empfänger wird im Mai ausgezahlt.
Das sind die Details:
- Zweitwohnungsbesitzer aus anderen Bundesländern
• dürfen ab 05.05.2021 ihre Wohnungen wieder aufsuchen
• Voraussetzung:
a) vollständig gegen Corona geimpft oder
b) müssen eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben, gilt ab 2 Wochen danach bis zu 6 Monaten, nach Ablauf der 6 Monate ist eine weitere Impfung notwendig - Tagestouristen aus anderen Bundesländern
• wer, wie unter 1.) dargelegt, vollständig geimpft oder genesen ist, darf MV besuchen
• Nachweis: gelber Impfausweis oder Bescheinigung des behandelnden Arztes - Tourismus
• bis 22.05.2021 keine Änderungen/Öffnungen
• in Aussicht gestellt erst ab Inzidenz von ca. 50
• Beherbergungen und touristische Übernachtungen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen bleiben also verboten - Mecklenburgische Seenplatte
• Einreisesperre seit 04.05.2021 aufgehoben
• das Infektionsgeschehen sei leicht entspannt
• Inzidenz ist 5 Tage in Folge unter 150 geblieben
• Besuchern anderer Bundesländer ist hier noch die Einreise ohne triftigen Grund verboten - Impfung der Schüler
• gilt für Schüler ab 12 Jahre
• bis zum Schuljahresbeginn am 02.08.2021 sollen 60.000 Schüler die 1. Impfung erhalten (so Herr Glawe) - Corona- Zuschlag für Hartz-IV-Empfänger
• die 150 € werden als Einmalzahlung automatisch ab Mitte Mai ausgezahlt
• ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden
• Voraussetzung: im Mai 2021 muss Anspruch auf ALG 2 oder Sozialgeld bestehen
• wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit Partner in Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig diesen Zuschlag
Damit hoffen wir, Euch wieder in diesen unruhigen Zeiten auf den aktuellen Stand gebracht zu haben.
Der Corona- Zuschlag für Bedürftige war bereits beschlossen, nur der Auszahlungszeitpunkt war bisher nicht bekannt.