Die Bundes-Notbremse tritt bereits am 24.04.2021 in Kraft.
Was bedeutet das für die Bürger Deutschlands?
Welche Auswirkung hat das für das Leben in MV?
Wir versuchen das Ganze einmal zu sortieren!
Das sind die Details:

  1. Bundes-Notbremse tritt am 24.04.2021 in Kraft (für Deutschland)
    • das verschärfte Infektionsschutzgesetz sieht die bundeseinheitliche Notbremse vor, wenn Regionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage -Inzidenz von 100 überschreiten
    • wir hatte im vorletzten Post vom 13.04.2021 ausführlich berichtet
    • zusammengefasst treten dann automatisch folgende Maßnahmen in Kraft:
  • Ausgangssperre zwischen 22.00-05.00 Uhr
  • bis 24.00 Uhr sind aber Joggen und Spaziergänge erlaubt
  • Ausnahmen: Arztbesuch, Weg zur Arbeit, dringende Fälle
    -Geschäfte dürfen nur noch für Kunden mit Termin und negativem Testergebnis geöffnet werden (click and meet)
    -ab Inzidenz von 150: nur noch Abholen bestellter Ware
  • Schule: ab Inzidenz von 100 Pflicht zum Wechselunterricht und ab Inzidenz von 165 Distanzunterricht
  1. Regeln für MV
    • Ziel war es an sich, endlich einheitliche Regeln zu haben
    • wenn es aber sogar schärfere Maßnahmen gibt, dann gelten diese weiter
    • in MV bleiben also die schärferen Regeln in Kraft- siehe unseren letzten post vom 15.04.2021
    • insbesondere bleibt es u.a. bei Schulschließungen (Öffnung erst, wenn die Inzidenz im Land eine Woche unter 100 liegt, derzeit: 141,2!)
    • die nachstehenden geplanten Änderungen sollen noch heute in die Corona-LVO einfließen
    2a) Verschärfungen:
    • wenn die 7-Tage-Inzidenz über 100 ist z.B.:
  • Baumärkte müssen schließen
  • Zoo/Tierparkbesuch der Außenbereiche nur mit negativem Coronatest
  • bis zu Inzidenz von 150 soll aber click and meet möglich sein mit negativem Test
  • Testpflicht an Schulen
  • Verschärfung der Maskenpflicht: im Nah- und Fernverkehr sind nur noch FFP2-Masken erlaubt (keine OP-Masken mehr!)
    2b) Erleichterungen:
    • Ausgangssperre von (erst) 22.00 Uhr -05.00 Uhr
    • aber bis 24.00 Uhr sind Spaziergänge und Sport erlaubt
    • Regionen, die stabil unter 100 sind, können mit Verordnungen über Lockerungen entscheiden
    • Kinder- und Jugendsport wird für Kinder/Jugendliche bis 14 Jahre in kontaktfreiem Sport im Freien erlaubt mit einem negativ getesteten Übungsleiter
    • Beerdigungen: 30 Teilnehmer zulässig (bisher 20)
  1. Dauer der Regelungen
    • für MV gelten die Regeln vorerst bis zum 11.05.2021
    • die Bundesregeln gelten erst einmal bis zum 30.06.2021
    • solange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht, sind die Regeln also verlängerbar
    • schon nach 3 Tagen über 100 und nach 5 Tagen unter 100 ändern sich die Bundesregeln
    • es besteht aber die Gefahr eines ständigen Hin und Her z.B. bei den Ausgangssperren
    Im Ergebnis haben wir in MV mit die strengsten Regeln Deutschlands.
    Frau Schwesig sind die Regeln des Bundes zu weich, sie meint „mit dem Wischi-waschi Kurs werden wir nicht weit kommen.“
    Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz gibt es u.a. besonders an der automatischen Ausgangssperre, an der alleinigen Orientierung an der 7 Tage- Inzidenz und dass Grundrechtseingriffe für Geimpfte nicht mehr zu rechtfertigen sind.
    Es bleibt also weiter spannend und ohnehin für alle eine schwierige Zeit.
    Wir hoffen, Euch damit wieder auf den neuesten Stand gebracht zu haben.