Jetzt scheint es ganz schnell zu gehen. Das Bundeskabinett hat heute die “Bundes-Notbremse” beschlossen und damit Einheitsregeln für alle 16 Bundesländer aufgestellt.

Ab bestimmten Infektionszahlen erfolgen u.a. Ausgangsperren, Kontaktbeschränkungen, Schließungen von Schule und Kita sowie Geschäften und kulturelle Einrichtungen. Der Bundestag muss  aber noch darüber beschließen.

Aber die Anzahl der Kinderkrankentage wird erhöht.

Das sind die Details:

I. 7 Tage Inzidenz über 100

• wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7- Tage-Inzidenz über 100 ist (also mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner auftreten), dann folgen automatisch:

1. Nächtliche Ausgangsperre von 21.00 – 06.00 Uhr

2. strengere Kontaktbeschränkungen

• Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen, aber maximal 5 Personen ohne Kinder bis 14 Jahren

3. alle Geschäfte , die nicht den täglichen Bedarf dienen, müssen schließen

• offen bleiben:

– Lebensmittelhandel, Getränkemärkte

– Babyfachmärkte

– Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Reformhäuser

– Tankstellen

– Optiker,  Hörgeräteakustiker

– Buchhandlungen, Zeitungsverkaufsstellen

– Gartenmärkte, Blumengeschäfte

– Futtermittel- und Tierbedarfsmärkte

4. alle kulturellen Einrichtungen wie. z. B. Theater, Museen und Zoos müssen schließen

5. Gastronomie darf nicht öffnen

6. Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind unzulässig

7. geöffnet bleiben:

• Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen und seelsorgerischen Zwecken dienen

• Friseure

• jeweils mit Masken

8. Sport

• erlaubt ist nur kontaktlose Ausübung  von Individualsportarten

• allein, zu zweit oder der eigene Hausstand

II. Schule und Kita

• ab einer Inzidenz von 200 ist der Präsenzunterrricht an allen Schulen zwingend einzustellen (Ausnahme: Abschlussklassen und Förderschule)

• Präsenzunterricht soll darüber hinaus nur noch mit 2 Coronatests pro Woche gestattet sein

• die 200er Inzidenz gilt auch für Kitas, hier bleibt aber die Notbetreuung möglich

III. Kinderkrankentage

• die bezahlten Kinderkrankentage werden  von derzeit 20 auf 30 Tage pro Elternteil erhöht

• diese können die Eltern auch bei Kita- und Schulschließungen in Anspruch nehmen

IV. Zeitliche Begrenzung

• soll nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen  Lage von nationaler Tragweite gelten

• das ist derzeit der 30.06.2021

Damit diese Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft tritt, muss es jetzt nur noch vom Bundestag beschlossen werden. Es muss dann zwar noch den Bundesrat passieren,  dieser hätte aber nur ein Einspruchsrecht, die Zustimmung wäre nicht notwendig.

Was würde das für MV bedeuten?

Mit Ausnahme des LK Vorpommern-Rügen sind alle weiteren Städte und Landkreise weit  über 100, der LK Vorpommern-Greifswald sogar über 200! Die obigen Maßnahmen unter I.würden dann  damit in Kraft treten.

Ziel ist es, dem Flickenteppich ein Ende zu bereiten und Regeln zu haben, die für alle Bürger Deutschlands einheitlich sind.