Reiserecht

Reiserecht

Wenn der Traumurlaub zum Albtraum wird müssen Sie sich dies nicht gefallen lassen.

Sie können u.a. Entschädigungsansprüche dafür geltend machen, dass sich der Flug verspätet oder gestrichen wird, Ihr Reiseveranstalter Pleite geht, das Gepäck unauffindbar ist oder das Hotel bzw. die gebuchte Ferienwohnung sich als Absteige entpuppt.

Häufig wird von diversen Internetdienstleistern damit geworben, dass diese sich gegen Zahlung eines Abschlages des eingeforderten Betrages um Ihre Anliegen insbesondere im Zusammenhang mit Flugverspätungen kümmern.

Hier handelt es sich häufig jedoch um anonyme Onlineplattformen, bei denen Sie kaum Ansprechpartner haben.

Die gleiche Dienstleistung erhalten Sie auch von uns, mit dem Vorteil, dass wir Sie zu den Kosten und den Erfolgsaussichten im Vorfeld beraten, ggf. Ihre Rechtschutzversicherung kontaktieren und Sie uns jederzeit mit Ihren Anliegen persönlich kontaktieren können.