Ordnungswidrigkeitenrecht /
Bußgeldangelegenheiten

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Bußgeldangelegenheiten

Sobald Sie eine Anhörung erhalten, sollten Sie sofort den Rechtsanwalt aufsuchen. Niemand muss sich inhaltlich äußern oder Termine bei der Polizei wahrnehmen.

 Lassen Sie sich durch uns Ihre Rechte erklären, dann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen (das kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen) und dann erfolgt gegebenenfalls – in Absprache mit Ihnen – eine Aussage.