Familienrecht

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst nicht nur die Scheidung selbst sondern noch viel mehr.
Hierzu gehören unter anderem die Prüfung von Trennungsunterhaltsansprüchen, die Aufteilung des Hausrates oder sonstiger Vermögenswerte,

der Entwurf und die Prüfung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie alle Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit gemeinsamen Immobilien, auch wenn Sie nicht verheiratet sind.

Selbstverständlich gehören hierzu auch die Berechnung und Einforderung von Kindes- oder Volljährigenunterhalt, die Beratung und notfalls auch Durchsetzung Ihres Umgangsrechtes sowie alle zu klärenden Fragen im Zusammenhang mit Sorgerechtsansprüchen.

Nicht zuletzt beraten wir Sie auch zum Thema Zugewinnausgleich sowie dem Versorgungsausgleich und sind Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.

Artikel von den Rechtsanwälten Krafczik&Bliefert zum Thema Familienrecht. 

Ihr Scheidungsanwalt

Wenn es hart auf hart kommt ist es gut einen erfahrenen Scheidungsanwalt an seiner Seite zu wissen.