Mietrecht

Mietrecht

Durch ständig neue Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird das Mietrecht für den Laien immer unüberschaubarer.

 Daher ist es sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter wichtig, sich schon vor Vertragsschluss beraten zu lassen.

Das ist oft sehr viel billiger, als wenn der -oftmals ungünstige – Vertrag erst einmal unterschrieben ist.

Wir können nur empfehlen, sich bei mietrechtlichen Problemen immer beraten zu lassen, denn es sind bereits so viel Formalien einzuhalten, die bei Nichtbeachtung dazu führen, dass Sie ihre Rechte nicht wirksam geltend gemacht haben.

Die Mietminderung

Von Mietminderung spricht man juristisch, wenn eine Mietsache einen Mangel hat oder eine zugesicherte Eigenschaft nicht aufweist und deshalb nur noch eine gekürzte Miete geschuldet wird. Bei einem Fehler oder Mangel der Mietsache ist die Miete automatisch, d. h. kraft Gesetzes, gemindert (vgl. § 536 BGB). Das bedeutet, dass eine Mietminderung weder beantragt noch genehmigt werden muss. Der Mieter „mindert“ die Miete nicht, sondern kürzt die Mietzahlung, weil sich die Miete kraft Gesetzes gemindert hat. Die gesetzliche Mietminderung ist nach Grund und Höhe („Ob“ und „Wie“) zwischen Mieter und Vermieter oft streitig.