Heute ist die neue Einreiseverordnung in Kraft getreten.
Sie regelt bundesweit einheitlich bei Einreisen nach Deutschland die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht.
Das sind die Details:
- Risikogebiete
• die Kategorie der sog. einfachen Risikogebiete gibt es nicht mehr
• es gibt nur noch:
- Hochrisikogebiete (in Europa derzeit Spanien und Niederlande)
• Virusvariantengebiete (derzeit Uruguay, Brasilien)
- Einreise – Nachweispflicht
• alle Menschen ab 12 Jahre sind zum Nachweis verpflichtet, dass das Übertragungsrisiko verringert ist
• Ihr braucht daher:
- negatives Testergebnis
- Impfnachweis
- Genesenennachweis
• das gilt nun ausnahmslos für alle Verkehrsmittel:
• bisher nur per Flug, nun auch u.a. per Auto oder Bahn
• bei Einreise aus Virusvariantengebiet ist darüber hinaus immer ein aktueller PCR-Test oder ein offizieller Antigentest notwendig – das gilt auch für Geimpfte und Genesene!
- Anmeldepflicht (wenn ihr euch 10 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten habt)
• vor Einreise ist eine digitale Einreiseanmeldung durchzuführen
•unter www .einreiseanmeldung. de
• danach erhaltet Ihr eine PDF-Datei als Bestätigung
• nur mit dieser Bestätigung könnt ihr weiter befördert werden - Absonderungspflicht (wer im Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet war)
•direkt nach Ankunft Pflicht zur Absonderung, also häusliche Quarantäne
a) Hochrisikogebiet
• 10 Tage Quarantäne bei Rückkehr
• gilt nicht für Genesene und Geimpfte, wenn der Nachweis vor Einreise übermittelt wird
• endet also erst mit der tatsächlichen Übermittlung
• ab Tag 5 ist durch einen negativen Test die vorzeitige Beendigung der Quarantäne möglich
• für Kinder bis 12 Jahre endet die Quarantäne automatisch 5 Tage nach Einreise
b) Virusvariantengebiet
• 14 Tage Quarantäne bei Voraufenthalt in diesen Gebieten
• kann nicht verkürzt werden
• gilt auch für Geimpfte und Genesene - Sonderregelungen
• berufliche Grenzpendler
• Kurzreisen im Grenzverkehr mit max. 24 Stunden Aufenthalt
• hier gilt die Nachweispflicht nur bei Rückkehr aus Risikogebieten
• für Nicht-Geimpfte und Nicht- Genesene ist ein Testnachweis nur zweimal pro Woche notwendig - Sanktionen
• jeder, der gegen diese Corona- Schutzmaßnahmen verstößt, muss mit empfindlichen Bußgelder rechnen
• gilt u.a. für Pflicht zur Anmeldung, Vorlage von Nachweisen, Pflicht zur Absonderung….
• Bußgelder bis zu 25.000 € sind möglich
• aktuell kontrolliert die Polizei verstärkt an Autobahnen, Bundesstraßen und in Zügen, ob die Testpflichten eingehalten werden - aktuelle Fallzahlen
• seit 2 Wochen steigt die 7-Tages-Inzidenz kontinuierlich an
• am 06.07.2021 lag sie noch bei 4,9, mittlerweile ist sie auf 17,5 angestiegen
• heute wurden 2097 Neuinfektionen gemeldet, vor 1 Woche waren es 1548
• in MV ist die Inzidenz 8,2 hoch
• die niedrigste Inzidenz weist Vorpommern-Rügen mit 3,6, die höchste Nordwestmecklenburg mit 14,0 auf