Ordnungswidrigkeitenrecht
Sobald Sie eine Anhörung erhalten, sollten Sie sofort den Rechtsanwalt aufsuchen. Niemand muss sich inhaltlich äußern.
Was Sie wissen müssen
- Sie müssen sich zur Anhörung nicht äußern
- Schweigen kann Ihnen nicht zum Nachteil gereichen
- Punkte in Flensburg sind oft vermeidbar
- Fahrverbote lassen sich häufig abwenden
Was wir tun
- Akteneinsicht nehmen und Messung prüfen
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
- Verhandlung vor dem Amtsgericht
2-Wochen-Frist!
Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt nur 2 Wochen. Handeln Sie sofort.