RA Krafczik

Ordnungswidrigkeiten / Bußgeld

Bußgeldbescheid oder Anhörung erhalten? Schweigen Sie vorerst und kontaktieren Sie uns sofort.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Sobald Sie eine Anhörung erhalten, sollten Sie sofort den Rechtsanwalt aufsuchen. Niemand muss sich inhaltlich äußern.

Was Sie wissen müssen

  • Sie müssen sich zur Anhörung nicht äußern
  • Schweigen kann Ihnen nicht zum Nachteil gereichen
  • Punkte in Flensburg sind oft vermeidbar
  • Fahrverbote lassen sich häufig abwenden

Was wir tun

  • Akteneinsicht nehmen und Messung prüfen
  • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
  • Verhandlung vor dem Amtsgericht

2-Wochen-Frist!

Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt nur 2 Wochen. Handeln Sie sofort.

Wir übernehmen auch Ihren Fall!

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir melden uns umgehend und unverbindlich bei Ihnen.

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